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Porter Policy von Hauser gewinnt 2. Platz beim Travel One Nachhaltigkeitspreis

Herausgeber: Hauser Exkursionen international,

Die „Porter Policy“ von Hauser Exkursionen, die verbindliche Vorschriften für den Einsatz von Trägern auf Bergtouren enthält, hat den 2. Platz beim Travel One Nachhaltigkeitspreis gewonnen. Die Policy schreibt unter anderem angemessene Ausrüstung, Unterkunft, Verpflegung, Versicherung, medizinische Versorgung der Träger sowie eine Gewichtsbeschränkung der Lasten vor. Seit Mai 2014 muss die Porter Policy von den Geschäftspartnern von Hauser Exkursionen verpflichtend eingehalten werden. Die Preisverleihung von Travel One fand am 11. September 2014 in Frankfurt statt.

Der Wander- und Trekkingreiseveranstalter Hauser Exkursionen erhielt für seine „Porter Policy“ den 2. Platz beim Travel One Nachhaltigkeitspreis. Besonders gut gefielen den Juroren die praktische Relevanz des Projektes und dessen konsequente Umsetzung.

Träger verkauften Ausrüstung
Trotz zahlreicher Massnahmen in der Vergangenheit – wie Bereitstellung von Bergschuhen und weiterer Ausrüstung – gab es immer wieder Berichte von Reisegästen über ungenügende Ausrüstung der Trägermannschaften auf Trekkingtouren. „Es stellte sich heraus, dass die Ausrüstung von den Trägern verkauft wurde“, erklärt Manfred Häupl, Inhaber von Hauser Exkursionen. „Deshalb wurde zum Schutz der Träger die Porter Policy entwickelt.“

Von der Schlafmatte bis zur Unfallversicherung
Je nach Saison und Höhe muss den Trägern angemessene Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden, um sie vor Kälte, Regen und Schnee zu schützen. Oberhalb der Baumgrenze ist für geeignete Unterkünfte zu sorgen, entweder für ein Zimmer in einer Lodge oder für ein Zelt; bisher haben die Träger aus Kostengründen teils in Höhlen oder unter freiem Himmel geschlafen. Häupl fügt an: „Zudem sind pro Träger eine Schlafmatte sowie eine taugliche Decke oder ein Schlafsack bereitzustellen.“ Die Träger sind während der Touren mit Essen und warmen Getränken, Kochausrüstung und Brennöl zu versorgen, denn  „in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Abholzungen des ohnehin gefährdeten Baumbestands, um Geld für das Öl zu sparen“, so Häupl. Vorab muss für die Träger eine Unfall-Versicherung abgeschlossen werden, die auch den Todesfall mit einschliesst, um die Angehörigen abzusichern. In Bezug auf medizinische Behandlung und Rettung stehen den Trägern dieselben Standards zu wie den Reisegästen.

Beschränkungen des Lastgewichts für Träger
Wichtig waren für den Hauser-Chef auch die Gepäckbeschränkungen. Als Maximum inklusive persönlicher Dinge sind für Peru, Bolivien, Ostafrika und Indien 25 kg festgelegt, für Pakistan ebenfalls 25 kg und über 3000 m Höhe 15 kg. Träger müssen mindestens 18 Jahre sein. Nepal bildet eine Ausnahme, hier liegt die Beschränkung des Lastengewichts bei 30 kg exklusive persönlichen Gepäcks und als Mindestalter der Träger 16 Jahre, da der Trägerberuf traditionell schon bei Jugendlichen sozial verankert ist. Das Lastengewicht für 16- bis 17jährige Träger ist auf maximal 25 kg inklusive persönlicher Dinge begrenzt. Für schwere Touren sind keine Personen unter 18 erlaubt.

 Seit Mai 2014 muss die Porter Policy von den Geschäftspartnern von Hauser Exkursionen verpflichtend eingehalten werden. Die Preisverleihung von Travel One fand am 11. September 2014 in Frankfurt statt.

Für weitere Informationen:
Primus Communications GmbH
Sabine Biedermann
T: +41 44 421 41 21
s.biedermann@primcom.com

Hauser Exkursionen international, c/o b&b travel
Thomas Schenker
T: +41 44 380 43 43
info@bandbtravel.ch
www.hauser-exkursionen.ch

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