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Sharing Economy auf Geschäftsreisen

Herausgeber: HRG Germany,

Der weltweit tätige Geschäftsreisedienstleister HRG unterstützt Unternehmen bei der Auswahl von Sharing Economy-Dienstleistungen im Reisemanagement.

„Auch wir stellen fest, dass sich die Unternehmen aufgrund der wachsenden Bedeutung von Sharing Economy mit diesem Thema intensiver auseinandersetzen“, erklärt Alexander Albert, Director Business Management von HRG Germany & Switzerland. Der Begriff der Sharing Economy, frei übersetzt Ökonomie des Teilens, beschreibt ein Unternehmenskonzept, das das systematische Ausleihen von Objekten ins Zentrum der Geschäftsaktivitäten stellt. Das können beispielsweise Carsharing-Unternehmen oder Anbieter von Privatunterkünften sein.

„Bleisure“ verstärkt bei Generation Y

Insbesondere Arbeitskräfte der Generation Y sind Dienstleistungen der Sharing Economy gegenüber sehr aufgeschlossen, da sie – mehr als vorherige Generationen – Berufliches und Privates miteinander verbinden (Begrifflichkeit „Bleisure“ = Leisure und Business). Für die Nutzung von Carsharing-Angeboten sprechen ökologische wie auch ökonomische Gründe. Taxifahrten oder die Bereitstellung eines eigenen Fuhrparks verursachen oftmals höhere Kosten als Carsharing. Zudem weisen diese Leihfahrzeuge häufig eine bessere CO2-Bilanz aus als Taxis. So könnten Travel Manager künftig häufiger mit der Frage konfrontiert werden, wie reisende Mitarbeiter, die auf einen Dienstwagen angewiesen sind, Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens sinnvoll und sicher nutzen können.

Sicherheit geht vor

Wie können Unternehmen Angebote der Sharing Economy nutzen, ohne dabei bei der Datensicherheit, der Sicherheit der genutzten Leihobjekte und der Fürsorgepflicht Abstriche machen zu müssen? Bei der Anpassung der Reiserichtlinien müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden: 1. Bezahlprozesse müssen in die bestehenden Abrechnungsprozesse integriert werden. 2. Der Aufenthaltsort des Reisenden muss jederzeit bekannt sein, um ihn in Notfällen kontaktieren zu können. 3. Die Sicherheit und Qualität des Anbieters, vor allem in Bezug auf Fahrzeuge, Unterbringung und Versicherungen, muss gewährleistet sein. 4. Die Regeln der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung (CSR) müssen eingehalten werden. 5. Datensicherheit und Datenschutz müssen gewährleistet sein.

Geschäftsreisen persönlich gestalten

HRG steht Unternehmen, die kompetente Unterstützung bei der Integration von Sharing Economy-Angeboten in ihr Travel Management Programm wünschen, als verlässlicher Partner zu Seite. „Die Unternehmen erwarten von Sharing Economy-Anbietern sichere Rundumlösungen, die sowohl den Ansprüchen der Geschäftsreisenden als auch der Travel Manager gerecht werden“, so Alexander Albert. „Dank unserer langjährigen Expertise und individuellen Beratung können Unternehmen ihr Reisemanagement effizienter sowie persönlicher gestalten, und somit Geschäftsreisen noch stärker den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter entsprechend konzipieren“, erklärt der Director Business Ma-nagement von HRG Germany & Switzerland. „Die Entscheidung für oder gegen eine Lösung dieser Art obliegt jedoch immer dem Kunden. Wir stehen dann bei der Umsetzung unterstützend
zur Seite“, ergänzt Alexander Albert.

Für weitere Informationen:

HRG Germany
Sinika Deutschkämmer
T: +49 69 668021-2304
sinika.deutschkaemmer@hrgworldwide.com

Primus Communications GmbH
Nina Aryapour
T: +41 44 421 41 25
n.aryapour@primcom.com

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