JA zur Pistenverlängerung in Zürich – für mehr Sicherheit, Pünktlichkeit und Nachtruhe

Herausgeber: SRV | 10. Januar 2024

Der Flughafen Zürich ist nicht nur das Schweizer Tor zur Welt, sondern auch ein wichtiger Arbeitgeber sowie von erheblicher Relevanz für den Tourismus und die gesamte Wirtschaft. Nach knapp 50 Jahren soll nun erstmals eine Anpassung am Pistensystem vorgenommen werden – ein längst überfälliger Schritt, denn für die Weiterentwicklung des Flughafenbetriebs sind die Pistenverlängerungen essenziell. Sie führen dazu, dass der gesamte Betrieb stabiler wird. Die Konsequenz: mehr Sicherheit, weniger Verspätungen, mehr Nachtruhe und erst noch keinerlei Kosten für die Steuerzahler.

Die Zürcher Stimmberechtigten werden am Sonntag, 3. März 2024, zur Urne gebeten, um über die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich zu entscheiden. Der Kantonsrat hat der Verlängerung der Pisten 28 und 32 bereits zugestimmt. Der Betrieb am Flughafen Zürich wird seit dem 1. Januar 1976 auf dem heutigen Pistensystem mit drei Start- und Landebahnen abgewickelt. Das System ist veraltet, schliesslich haben sich in diesen knapp 50 Jahren die technischen Anforderungen und Sicherheitsstandards erheblich weiterentwickelt – diesem Umstand muss jetzt planerisch begegnet werden. «Für den Flughafen Zürich als einziger interkontinentaler Drehkreuzflughafen der Schweiz und die gesamte Schweizer Reisebranche ist dies ein enorm wichtiger und längst überfälliger Schritt, um im schärfer werdenden globalen Standortwettbewerb auch künftig bestehen zu können», sagt Martin Wittwer, Präsident des Schweizer Reise-Verbandes (SRV).

Die Sicherheit wird erhöht
Im Zentrum der Überlegungen zur Pistenverlängerungen steht insbesondere die Sicherheit. Die Weiterentwicklung der Infrastruktur ist essenziell, da sie die von den Bundesbehörden geforderte Erhöhung der Sicherheitsmargen inklusive Anpassung an neuste internationale Sicherheitsauflagen ermöglicht. Bereits 2012 hatte der Bund mit einer Sicherheitsüberprüfung den Anstoss für die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich gegeben – dies, nachdem es 2011 zu einem Beinahe-Crash kam. Bei der «Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich» (SÜFZ) wurde die Länge der Piste 28 für Landungen als eines der bedeutendsten Risiken (Top Hazards) identifiziert. Die Verlängerung der zu kurzen Piste 32 für Starts ist zudem als Massnahme zur Verringerung zweier weiterer Top Hazards im Bericht enthalten. «Somit sind die Pistenverlängerungen der logische Vollzug der Sicherheitsauflagen durch die Bundesbehörden. Es wäre unverantwortlich, sich gegen diese Verbesserung der Sicherheit zu stellen», hält Martin Wittwer fest.

Verspätungen werden reduziert
Der heutige Betrieb am Flughafen Zürich mit sich kreuzenden Pisten und Flugrouten sowie dem häufig notwendigen Wechsel zwischen den verschiedenen An- und Abflugsystemen ist komplex. Hinzu kommen die Sperrzeiten des deutschen Luftraums, spezielle topografische Hindernisse und schliesslich die politische Vorgabe, Siedlungsgebiet möglichst lärmschonend zu überfliegen. Nebst diesem betriebstechnischen Korsett tangieren insbesondere die Wetter- und Windverhältnisse den Betrieb auf den kurzen Pisten. Die Pistenverlängerungen wirken hierbei stabilisierend, indem mehr Verlässlichkeit bei allen Wetterlagen erzielt wird und damit weniger Verspätungen anfallen. Mit der damit erzielten Optimierung des Flugbetriebs über den ganzen Tag können in Zukunft akkumulierte Verspätungen effizienter abgebaut werden, was allen Reisenden zugutekommen wird.

Mehr Nachtruhe für Anwohner, keine Kosten für Steuerzahler
Der Abbau akkumulierter Verspätungen führt dazu, dass die Anzahl Flugbewegungen zu später Stunde reduziert wird. Längere Pisten ermöglichen ein effizienteres Umsetzen der verschiedenen Flugbetriebssysteme, die darauf abzielen, die Flugemissionen flächenmässig zu verteilen. Durch die unabhängigere Nutzung von Start- und Landebahnen, weniger Verzögerungen und kürzeren Rolldistanzen der Flugzeuge kommt es in einem reibungslosen Betrieb zu weniger Verspätungen, die in den Abendstunden oder nach 23 Uhr abgebaut werden müs-sen. So haben die Anwohnerinnen und Anwohner früher Nachtruhe.

Die Gesamtkosten der Pistenverlängerungen 28 und 32 werden derweil vollumfänglich von der Flughafen Zürich AG getragen und durch Flughafengebühren refinanziert. Die Schätzungen gehen zum heutigen Zeitpunkt von Gesamtkosten von rund CHF 250 Millionen aus, wobei kein einziger Steuerfranken ausgegeben wird.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten
Abschliessend hält SRV-Geschäftsführerin Andrea Beffa fest: «Die grosse Bedeutung des Flughafens Zürich für die Wettbewerbsfähigkeit der Region und der gesamten Schweiz ist unbestritten. Als interkontinentaler Drehkreuzflughafen ist er ein bedeutender Faktor für den Wirtschaftsstandort Schweiz und insbesondere für Zürich, und die Pistenverlängerung sichert diese wichtige Rolle für die Zukunft ab. Mit einem 50 Jahre alten Pistensystem ist dies nicht möglich.» Nun gelte es einerseits die Sicherheit zu erhöhen, indem der Flughafen die Anpassung an neuste Sicherheitsauflagen vornehmen könne, und andererseits die Stabilität des Flugbetriebs zu gewährleisten, womit auch die Verspätungen reduziert würden. «Aus all diesen Gründen empfehlen wir überzeugt, der Vorlage zur Verlängerung der Pisten am Flughafen Zürich am 3. März zuzustimmen», so Andrea Beffa.

Keine Erhöhung der Anzahl Flugbewegungen
Die Gegner des Projekts führen konsequent den Kapazitätsausbau, den die Pistenverlängerungen bewirken würden, als Argument ins Feld. Diese suggerierten Wachstumsabsichten seien schlicht falsch, sagt SRV-Präsident Martin Wittwer: «Mit oder ohne verlängerte Pisten bleibt die Kapazität des Flughafens dieselbe – die Länge einer Piste hat keinen Einfluss auf die Zahl der Flugbewegungen. Zudem bestimmt nicht der Flughafen, sondern der Bundesrat und die Gesetzgebung, wie viele Flugbewegungen zulässig sind.»

Kontakte:

Schwiezer Reise-Verband (SRV)
Andrea Beffa, Geschäftsführerin
T: +41 44 487 30 50
E: beffa@srv.ch

Elisha Schuetz, Kommunikation
T: +41 44 487 30 50
E: schuetz@srv.ch

PrimCom
Simon Benz, Beratung
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