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Situation für Camper und Campingplätze weiterhin unklar

Herausgeber: swisscamps,

Der Bundesrat lässt weiterhin offen, wann und in welcher Form der Campingtourismus in der Schweiz wieder aufgenommen werden kann. Die drei Verbände swisscamps (Verband Schweizerischer Campings), SCCV (Camping- und Caravaning Verband) und Caravaningsuisse (Schweizerischer Caravangewerbe-Verband) fordern nun Klarheit und bieten Lösungsansätze für eine geordnete Wiederaufnahme des Betriebes.

Der Campingtourismus in der Schweiz ist wie kaum ein anderer Tourismussektor von der Saisonalität geprägt. Von den jährlich rund 3,5 Millionen Logiernächten auf Schweizer Campingplätzen entfallen rund 96 Prozent auf den Zeitraum zwischen April und Oktober. Auf die klassischen Ferienmonate Juli und August entfallen rund 51 Prozent der Gesamtübernachtungen, wobei dieser Zeitraum durch die differenzierte Preisstruktur für rund 70 bis 80 Prozent des Jahresumsatzes verantwortlich ist. Zum wirtschaftlichen Überleben vieler Campings ist eine Öffnung des Betriebes zwischen April und Oktober folglich absolut notwendig.

Der Bundesrat informierte am Donnerstag, 16. April 2020 über erste Lockerungsschritte, die für Unternehmen ab dem 27. April in Kraft treten sollen. Die Frage, wann und unter welchen Bedingungen der Campingtourismus wieder aufgenommen werden kann, blieb dabei gänzlich unbeantwortet. «Um den Campingplatzunternehmen eine Perspektive geben zu können, ist jetzt eine Diskussion und eine Entscheidung erforderlich, wie die Wiederanlaufphase aussehen kann», sagt Wolfgang Bosshardt, Zentralpräsident von swisscamps und Betreiber des Camping Sur En/ Sent bei Scuol (GR). Man habe deshalb beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Massnahmenkatalog eingereicht, dessen Lösungsansätze unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Sicherheits- und Schutzbestimmungen eine Wiederaufnahme des Campingtourismus bereits ab dem 27. April ermöglichen würden.

Schulen, informieren, kontrollieren, gesund bleiben

Der Massnahmenkatalog der Campingbranche sieht unter anderem vor, dass sich Betreiber von Campingplätzen an dieselben Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu halten haben, wie sie für vergleichbare Beherbergungsbetriebe gelten. In krasser Abweichung zu Betrieben in andern Beherbergungsformen, die theoretisch immer geöffnet bleiben durften, wurden die Campingplätze für den Tourismusteil ohne Konsultation der Branchenverbände per Notverordnung geschlossen.

Um die Gesundheit von Gästen und Mitarbeitenden zu gewährleisten, soll geschult, informiert und strikt kontrolliert werden. «Wer seinen Campingplatz für Touristen wieder öffnen will, darf nur Gäste mit Buchung empfangen und muss sicherstellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und sämtliche Gäste erfasst werden, damit die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei einer Infizierung jederzeit möglich ist» erklärt Wolfgang Bosshardt.

«Es ist nicht in unserem Interesse, dass jetzt überall in der Schweiz illegal wild campiert wird», sagt Roland Wyss Vize-Präsident des Konsumentenverbandes SCCV. «Uns ist klar, dass zunächst nur schrittweise Lockerungen vom Bundesrat beschlossen werden können und der Gesundheitsschutz vor wirtschaftlichen Aspekten Vorrang hat. Aus unserer Sicht sind Campingferien überdurchschnittlich sicher. Und wenn die Platzbetreiber und die Gäste gewährleisten können, dass die Richtlinien des BAG eingehalten werden, sollte einer geordneten Wiedereröffnung nichts im Wege stehen».

Auch Christoph Hostettler, Präsident von Caravaningsuisse, betont, dass gerade Reisen im Wohnmobil oder Caravan die individuellste und unabhängigste Form des Reisens seien, «zumal viele Caravans und Wohnmobile über eigene Sanitäranlagen verfügen». Er fordert zusätzlich, dass ab dem 27. April auch Camping-Fachgeschäfte geöffnet und der Fahrzeugverkauf erlaubt werden sollen – unter Einhaltung der Vorschriften, die für die Grossverteiler gelten. «Von Anfang März bis Ende Juni wickeln unsere Mitglieder den grössten Teil der Verkäufe ab. Darum sind sie bereits von den bisher getroffenen Massnahmen schwer betroffen.»

 

Weitere Informationen:

swisscamps
Wolfgang Bosshardt
Zentralpräsident
Tel. +41 79 611 11 47
Mail: wb@suren.ch

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