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Der Bundesrat muss Campingplätze sofort öffnen

Herausgeber: swisscamps,

swisscamps, der Verband Schweizerischer Campings, fordert vom Bundesrat, per sofort die Campingplätze gleich zu behandeln wie andere Beherbergungsbetriebe und ihre Öffnung für alle zuzulassen. Die Campingplätze sind bereit und in der Lage, sämtliche Massnahmen zum Schutz der Gesundheit umzusetzen.

Die Tourismusbranche hat beim Tourismusgipfel mit der Bundespräsidentin politisches Gehör erhalten. Am 29. April hat der Bundesrat Lockerungen der Corona-Massnahmen bekannt gegeben. Die Campingplätze sind, anders als die übrigen Beherbergungsbetriebe, davon allerdings ausgenommen. Das ist nicht nachvollziehbar! Es gibt keine Gründe, Campingplätze anders zu behandeln als z.B. Jugendherbergen oder Hotels. 

Deshalb fordert swisscamps, der Verband Schweizerischer Campings, die sofortige Öffnung der Plätze und hat dafür taugliche Schutzkonzepte ausgearbeitet.

1. Campingplätze gehören zum Beherbergungswesen

Campingplätze sind wichtige Player im Schweizer Tourismus. Sie generieren pro Jahr mehr als 3,5 Mio. Logiernächte oder 6.3% aller registrierten Nächtigungen. Campingplätze zahlen Steuern und Beherbergungstaxen und animieren Schweizer dazu, Ferien im eigenen Land zu machen und damit die lokale Wirtschaft zu unterstützen: Rund 80% der Camping-Gäste stammen aus der Schweiz. 

Wenn der Bundesrat dafür wirbt, Ferien in der Schweiz zu machen, ist es grotesk, ausgerechnet Campingplätze geschlossen zu halten, die auch für Familien und Menschen mit Bewegungseinschränkungen erschwingliche Unterkünfte bieten. 

2. Campingplätze verfügen über ein Schutzkonzept

«Die vom BAG aufgestellten Regeln werden auf den Campingplätzen selbstverständlich vollumfänglich eingehalten und durchgesetzt, denn die Gesundheit unserer Mitarbeitenden und unserer Gäste hat oberste Priorität», sagt Wolfgang Bosshardt, Zentralpräsident von swisscamps: «Das Personal wird entsprechend geschult, und die Gäste werden bei der Ankunft detailliert informiert.» 

Das Schutzkonzept sieht vor, dass die Zufahrt zu den Plätzen nur mit Buchung möglich ist. Es werden keine Gruppen zugelassen. Sämtliche Personalien werden erfasst, so dass bei einer Infizierung eine Nachverfolgung möglich ist.

Nur parzellierte bzw. abgegrenzte Standplätze werden belegt und die Kapazitätsgrenzen strikte eingehalten. Beim Aufenthalt im Freien werden die BAG-Regeln respektiert und durchgesetzt.

Bei den Sanitäranlagen werden vorzugsweise Einzelkabinen und Familienbäder genutzt. In Gemeinschaftsanlagen werden Abstände von zwei Metern eingehalten. Dazu wird die Zahl Personen, die gleichzeitig zugelassen werden, limitiert. Reinigung und Desinfektion der Anlagen werden nach BAG-Richtlinien durchgeführt. Es werden Desinfektionsspender aufgestellt.

Gastronomie, Shops, Aufenthaltsräume, Rezeption: Hier werden die Vorschriften für die entsprechende Branche umgesetzt, namentlich die Abstandsregeln und der Schutz der Mitarbeiter.

Das Schutzkonzept wird dem BAG zur Genehmigung vorgelegt, und dessen Durchsetzung kann jederzeit kontrolliert werden.

3. Campingplätze bieten besondere Schutzmöglichkeiten

In keiner anderen Beherbergungsform können die Abstände so gut gewährleistet werden wie auf den Campingplätzen mit ihren zugeordneten und abgesteckten Parzellen. 

In der Regel reisen Camper im Privatfahrzeug an und nächtigen im Wohnwagen, Wohnmobil, Zelt oder einer freistehenden Mietunterkunft. 

Camper verpflegen sich im Gegensatz zu Gästen in Herbergen und Hotels nicht in einem Gemeinschaftsraum, sondern in bzw. vor ihrer individuellen Unterkunft. Zudem verschieben sie sich im Freien und nicht in Liftanlagen oder Treppenhäusern.

Campingplätze verfügen über offenen Raum und in der Regel über mehr Platz als andere Beherbergungsbetriebe und können die Gäste mithin einfach voneinander trennen.

Dadurch, dass die offiziellen Plätze geschlossen sind, wird wildem Campieren Vorschub geleistet, was aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und landschaftsschützerischen Gründen unerwünscht ist.

4. Nicht nachvollziehbare Begründungen für die Schliessung

Die Begründung der Behörden für die Ungleichbehandlung der Campingplätze sind nicht stichhaltig:

  • «Campingplätze dienen Ferien- und Reisezwecken.» –Das ist nur teilweise richtig. Natürlich dienen Campinganlagen ebenso wie Ferienhotels, Gasthöfe, Jugendherbergen und SAC-Hütten Ferien- und Reisezwecken. Sie dienen aber auch vielen Gästen zur Erholung am Wochenende im Naherholungsgebiet oder zumindest in der Schweiz.
  • «Campingplätze verfügen über gemeinschaftlich genutzte Sanitäranlagen.» – Richtig, genauso wie viele andere Beherbergungsbetriebe. Viele Camper nutzen aber ihre eigenen Sanitäranlagen (z.B. in den Caravans, Wohnmobilen, Mietunterkünften). Darüber hinaus bieten viele Campingplätze die Möglichkeit zur Nutzung individueller Anlagen.
  • «Campingplätze führen oftmals zur Bildung von Menschenansammlungen.» –Das ist frei erfunden. Campingplätze sind nicht mit Festplätzen zu verwechseln; sie haben klare Hausordnungen, die strikte durchgesetzt werden. Wer so etwas behauptet, hat noch nie im Leben einen Fuss auf einen Campingplatz gesetzt.

5. Forderung 

Der Verband Schweizerischer Campings fordert, per sofort die Campingplätze gleich zu behandeln wie andere Beherbergungsbetriebe und ihre Öffnung für alle zuzulassen.

Weitere Informationen:

swisscamps
Wolfgang Bosshardt 
Zentralpräsident
Tel. +41 79 611 11 47
Mail: wb@suren.ch

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