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Für die Reisefreiheit braucht es ein JA zum Covid-19-Gesetz

Herausgeber: SRV,

Am 28. November begibt sich die Schweizer Bevölkerung wieder an die Urnen und stimmt unter anderem erneut über das Covid-19-Gesetz ab. Immer mehr Länder ermöglichen Schweizerinnen und Schweizern durch Vorweisen eines gültigen Covid-Zertifikats eine unkomplizierte Einreise. Das Covid-19-Gesetz bietet die Grundlage, dass sich diese langsam wiederkehrende Reisefreiheit weiter in die richtige Richtung entwickeln kann. Wer in Zukunft sorgenfrei ins Ausland, aber auch in der Schweiz reisen will, kommt um eine Annahme des Covid-Gesetzes nicht herum.

In zahlreichen Ländern weltweit kann man heute wieder unkompliziert und nur durch Vorweisen eines anerkannten Covid-Zertifikates einreisen. Mit einem Nein zum Covid-Gesetz wäre diese gesetzliche Grundlage nicht mehr gegeben und das Zertifikat würde im Ausland nicht länger anerkannt werden. Zudem wäre bei Ablehnung auch die rechtliche Basis der bisherigen Härtefallgelder nicht mehr gegeben. «Im schlimmsten Fall folgt auf ein Nein zum Covid-Gesetz nicht nur eine Einschränkung der Freiheiten, sondern auch eine Verschärfung der Schutzmassnahmen – sowohl auf Reisen wie auch im Alltag zuhause», sagt Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reise-Verbands (SRV). Gemäss Medienberichten sagt auch der Bundesrat in aller Deutlichkeit, dass bei einem Nein die neuesten Massnahmen – insbesondere das Zertifikat – ausser Kraft treten würden und damit das Reisen im Ausland erschwert würde.

Ein JA zum Covid-Gesetz ist eine absolute Notwendigkeit und für den Ausbau der Reisefreiheiten unumgänglich. Rechtliche Unsicherheiten werden dadurch vermieden und die Basis für das Covid-Zertifikat sowie auch die Härtefallgelder ist weiterhin gegeben. «Anstatt das bisher Erreichte aufs Spiel zu setzen, müssen wir darauf aufbauen. Der Schweizer Reise-Verband ist zusammen mit allen Tourismusverbänden, sowohl Incoming als auch Outgoing, sowie der Wirtschaft, Gesellschaft und Politik gefordert, alles zu unternehmen, um für das Covid-19-Gesetz einzustehen», so Walter Kunz.

Kontakt:
Walter Kunz
Schweizer Reise-Verband (SRV)
+41 44 487 30 55
kunz@srv.ch

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