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Im Ferienland Tirol gelten neu die «2-G- Massnahmen».

Herausgeber: Tirol Werbung ,

Als verantwortungsvolle Gastgeber haben sich die Tiroler Betriebe und Tourismusverbände bereits umfassend auf die bevorstehende Wintersaison vorbereitet. «Für Gäste bleiben Sicherheits- und Hygienemassnahmen in diesem Winter weiterhin entscheidend für die Destinationswahl», sagt Florian Phleps, Geschäftsführer der Tirol Werbung.

Die Tirol Werbung setzt daher mit der neuen Website willkommen.tirol auf hochwertige Informationsqualität für Gäste aber auch für Gastgeber. Diese Seite werden permanent aktualisiert.

Anbei die einzelnen Massnahmen im Überblick:

  • 2G-Regelung in Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Freizeit- und Pflegeeinrichtungen, bei körpernahen Dienstleistungen und auch für die Seilbahnen
  • Übergangsfristen für die 2G-Regel:
    • Für Personen, die lediglich über eine Erstimpfung verfügen, gilt diese in den kommenden vier Wochen in Kombination mit einem aktuellen PCR-Test als 2G-Nachweis
  • Geltungsbereich und Ausnahmen der 2G-Regel:
    • Die 2G-Regel gilt für alle Personen nach Ende der Schulpflicht
    • Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist
  • 2G-Regel in Seilbahnen
    • Der 2G-Nachweis ist in Seilbahnen (Skilifte und Gondeln) ab 15. November verpflichtend, die Maskenpflicht entfällt
    • Ausnahmen bestehen für Sportteams und Personen, die zur Deckung von Grundbedürfnissen auf Seilbahnen angewiesen sind
  • Bei Veranstaltungen gilt bereits ab 25 Personen die 2G-Regelung und ab 50 Personen eine behördliche Meldepflicht
  • 3G-Regel am Arbeitsplatz und Ausnahmen (nur für RV relevant, falls eigene Mitarbeiter)
    • Am Arbeitsplatz gilt generell die 3G-Regel, die Maskenpflicht entfällt
    • Bis einschliesslich 14. November besteht eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum kann statt dem 3G-Nachweis über die gesamte Arbeitszeit eine FFP2-Maske getragen werden
    • Bei Veranstaltungen ab 250 Personen gilt auch am Arbeitsplatz die 2G-Regel
    • Für Mitarbeiter:innen von Discotheken, Clubs, Aprés Ski etc. (Nachtgastronomie) gilt auch am Arbeitsplatz die 2G-Regel
  • FFP2-Maske ist im gesamten Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo zuvor der Mund-Nasen-Schutz ausreichend war, verpflichtend
  • Grüner Pass: Dieser gilt nun nach der 2. Impfung 9 Monate, danach ist eine dritte Impfung (Booster) notwendig. Johnson & Johnson gilt nur noch bis 3. Januar, danach ist eine Auffrischungsimpfung notwendig für den Impfnachweis

Gültigkeit: Alle Massnahmen gelten seit dem 8. November 2021 im gesamten Bundesgebiet für Personen ab 12 Jahren. Für den 2G-Nachweis gilt eine Übergangsfrist von vier Wochen.

Kontakt:

EVA WALTER
Tirol Werbung GmbH
Maria-Theresien-Strasse 55
6020 Innsbruck
Österreich
+43.512.5320-365
t: +43.512.5320.92-365
m: eva.walter@tirolwerbung.at

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