Insolvenz von FTI – das müssen Konsumenten jetzt wissen

Herausgeber: Schweizer Reise-Verband (SRV) | 07. Juni 2024

Die Insolvenz von FTI Touristik GmbH in Deutschland sorgt auch bei Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten für Verunsicherung. Vom Konkurs des Reiseanbieters sind geschätzte 10'000 Kundinnen und Kunden in der Schweiz betroffen. Wer aber über eine Reiseagentur gebucht hat, ist über die Kundengeldabsicherung vollumfänglich abgesichert.

Die in München ansässige FTI Touristik GmbH musste am 3. Juni das Insolvenzverfahren einleiten. Die FTI Touristik AG Schweiz hat – Stand heute – noch keinen Konkurs angemeldet oder einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt. So-bald dies aber der Fall ist, sind die bereits überwiesenen Gelder aller Kundinnen und Kunden, die ihre Reise (Pauschalreisen oder auch Einzelleistungen) über eine Schweizer Reiseagentur gebucht haben, vollumfänglich geschützt – dank dem Pauschalreisegesetz sowie der Kunden-geldabsicherung, welche für alle Mitglieder des Schweizer Reise-Verbandes obligatorisch ist. Ihr einbezahltes Geld abschreiben müssen nur jene Personen, die im Internet Einzelleistungen von FTI gebucht haben.

Die Reiseagenturen bieten Hilfestellung
Derzeit haben die Reiseagenturen alle Hände voll zu tun, um die kurzfristigen FTI-Buchungen zu annullieren und entsprechende Alternativen zu offerieren und zu reservieren. Alle Reisepa-kete von FTI bis und mit Abreise am 4. Juli 2024 können kostenlos annulliert werden. Für alle späteren Abreisen bieten die Reiseagenturen Alternativen an und übernehmen unbürokratisch die Vorkasse. Sie sorgen dafür, dass alle Reisewilligen sicher ihre Ferien antreten können.

Zusatzkosten vor Ort werden übernommen
Da die insolvente FTI Touristik GmbH der Hauptlieferant für Pauschalreisen von FTI Schweiz ist, sind Beeinträchtigungen für Reisende zu erwarten. Jene Kundinnen und Kunden, die sich bereits mit FTI an einem Ferienziel befinden, müssen damit rechnen, dass gewisse Leistungen ihrer Pauschalreise vor Ort nochmals bezahlt werden müssen, beispielsweise das Hotel. Wur-de die FTI-Reise über eine Schweizer Reiseagentur gebucht, so sollten die Reisenden unbe-dingt sämtliche Belege aufbewahren und sie nach Rückkehr der Reiseagentur übergeben – sie wird dafür sorgen, dass der Kunde eine Rückerstattung für sämtliche entstandenen Zusatzkos-ten erhält.


Keine Reisebürokundinnen und -kunden kommen zu Schaden
Aus rechtlichen Gründen muss nun abgewartet werden, ob und wann FTI Touristik AG Insol-venz anmelden muss. Sobald dies der Fall ist, werden die Kundengeldabsicherer der Reise-branche aktiv. Auch das Prozedere der Einreichung aller relevanten Unterlagen wird von der Reiseagentur im Rahmen eines umfassenden Kundenservices übernommen und die Rücker-stattung im Namen des Kunden eingefordert.

Der Mehrwert einer Reiseagentur
«Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH ist äusserst bedauerlich und insbesondere für die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter tragisch», sagt SRV-Präsident Martin Wittwer und betont die Vor-teile der Buchung über einen professionellen Reisevermittler: «Gerade in solch herausfordern-den Zeiten sind die Mehrwerte einer Buchung über eine Reiseagentur offensichtlich – dies sind sich alle Reisenden bewusst, welche die verheerenden Waldbrände in Rhodos im letzten Sommer, und ähnliche Ereignisse selbst erlebt haben und ohne die Hilfe einer Reiseexpertin bzw. eines Reiseexperten dastanden. Von den ungezählten gestrandeten Touristen während der Pandemie ganz zu schweigen.» Martin Wittwer sei davon überzeugt, dass die Kundinnen und Kunden durch das Engagement ihrer Ansprechpersonen in der Reisebranche trotz allem ihre wohlverdienten Sommerferien geniessen können.

Medienkontakt

Schweizer Reise-Verband – SRV

Martin Wittwer, Präsident

+41 44 487 30 50 / +41 79 215 80 26